Kaufhausdetektive und Ladendetektive

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Kaufhausdetektive und Ladendetektive: So funktioniert moderne Einzelhandels-Security

Professionelle Sicherheit durch private Sicherheitsdienste ist heute im Einzelhandel nicht mehr wegzudenken. Von der Haussicherheit an den Ladentüren über Security-Patrouillen in Einkaufszentren und Videoüberwachung von Supermärkten bis hin zu verdeckt arbeitenden Ladendetektiven: Professionelle Einzelhandelssicherheit hat viele Gesichter. Die Detektei Günther deckt sämtliche Einsatzfelder in der Sicherheit für Kaufhäuser und Einzelhandel ab.

Wir stellen Ladendetektive, Haussicherheiten und Wachleute zur Verfügung, schützen Außenbereiche mit Wachschutz-Streifen und bieten die professionelle Videoüberwachung von Geschäften und Shopping Centern an. Heute informieren wir darüber, welche Aufgaben die Einzelhandelssicherheit konkret umfasst, welche Befugnisse Ladendetektive haben und wie man einen hochwertigen Sicherheitsdienst für die Kaufhausbewachung erkennt.

Welche Aufgaben gehören zur Kaufhausbewachung?

Die Kaufhausbewachung umfasst zahlreiche Sicherheits-Aufgaben. Dazu zählen unter anderem die Bewachung von Eingängen durch Haussicherheit und der Einsatz von Security-Streifen auf dem Gelände.

Auch Brandwachen und Videoüberwachung sind wichtige Aufgaben bei der Einzelhandelssicherheit. Eines der wichtigsten Einsatzfelder ist jedoch die Absicherung gegen Ladendiebstahl – durch Kaufhausdetektive.

 

Bei der Bewachung durch Haussicherheiten setzt man bewusst auf weithin sichtbare Sicherheit-Präsenz: Diese Sicherheitsmitarbeiter sind in der Regel uniformiert und signalisieren damit allen Besuchern, dass das Geschäft professionell abgesichert wird. Solch eine Sicherheit-Präsenz wirkt durchaus abschreckend auf Vandalen und Gelegenheitsdiebe. Der Einsatz solcher Wachleute an den Türen hat auch den Vorteil, dass Kunden und Besucher der Einrichtung im Bedarfsfall schnell einen Kontakt zur Haussicherheit finden – beispielsweise, um einen Diebstahl oder einen Übergriff zu melden.

 

Die Bedeutung von Brandwachen bei der Kaufhausbewachung

Brandwachen sollten bei der Sicherheit für den Einzelhandel ebenfalls nicht vergessen werden. Denn sie können verheerenden Schäden vorbeugen.

Sie werden bei der Detektei Günther durch erfahrene Brandschutzhelfer durchgeführt. Wir haben bei den Brandwachen alle Brandgefahren im betreffenden Umfeld im Blick. Speziell Bereiche wie Küchen in Shopping Malls sollten mit Brandsicherheitswachen überwacht werden.

 

Was genau macht ein Ladendetektiv?

Kaufhausdetektive zählen zu den wichtigsten Sicherheit-Faktoren im Einzelhandel. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Ladendiebe auf frischer Tat zu erwischen und dingfest zu machen. Damit tragen Ladendetektive dazu bei, die finanziellen Schäden durch Ladendiebstahl einzudämmen – und für Mitarbeiter und ehrliche Kunden ein sicheres Einkaufserlebnis zu schaffen.

Um Ladendieben auf die Spur zu kommen, mischt sich ein Kaufhausdetektiv üblicherweise unter die Kundschaft. Diese speziellen Sicherheitsmitarbeiter arbeiten in Zivilkleidung, sind also rein äußerlich nicht von normalen Kunden zu unterscheiden.

 

Sie wissen jedoch, durch welche Art von Verhalten Ladendiebe auffallen – und können große Areale auf den Verkaufsflächen zuverlässig im Blick behalten.

Ist ein potenzieller Ladendieb entdeckt, folgt ihm der Ladendetektiv unauffällig. Der Zugriff erfolgt in der Regel erst direkt nach dem Passieren der Kasse – denn bis zu diesem Punkt hätte der Dieb theoretisch die Möglichkeit, das meist am Körper verborgene Diebesgut hervorzuholen, um es zu bezahlen.

 

Eine Einsatzmöglichkeit für Ladendetektive ist auch die Überwachung der Verkaufsflächen mittels Videomonitoring oder verspiegelten Spion-Boxen im Verkaufsraum. Dadurch hat der Detektiv die Vorgänge im Laden rundum im Blick, ist seinerseits jedoch nicht zu sehen. Auf diese Weise kann man selbst die gerissensten Ladendiebe erwischen.

Das sind solche Kriminellen, die vor dem Beutezug einen Laden über längere Zeit auskundschaften – um beispielsweise festzustellen, welche Personen als Ladendetektive auf der Fläche unterwegs sind. Dies ist übrigens auch der Grund, weshalb die Detektei Günther seine mit dieser Security-Aufgabe betrauten Sicherheitskräfte regelmäßig austauscht beziehungsweise zwischen verschiedenen Geschäften rotiert. Denn erfahrene Kriminelle stellen schnell fest, wenn dieselbe Person tagtäglich rund um die Uhr im Laden unterwegs ist.

 

Was darf ein Ladendetektiv – und was nicht?

Ladendetektive sind keine behördlichen Ordnungskräfte. Sie werden in der Regel von privaten Sicherheitsunternehmen wie der Detektei Günther beschäftigt oder arbeiten selbstständig. Das bedeutet, dass sie in der Interaktion mit Ladendieben als Privatpersonen auftreten.

Im Vertrag über die Sicherheits-Leistung bei der Kaufhausbewachung kann der Betreiber des Ladens den Ladendetektiven allerdings die Durchsetzung des Hausrechts übertragen. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, entsprechend zu handeln – und beispielsweise Hausverbote auszusprechen oder Personen des Platzes zu verweisen, die gegen das Hausrecht verstoßen.

 

Beim Festhalten von Ladendieben hat ein Ladendetektiv nicht die gleichen Befugnisse wie beispielsweise ein Polizist. Er hat jedoch das Recht zur vorläufigen Festnahme. Geregelt ist dies in § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO (Strafprozessordnung). Vorläufige Festnahme bedeutet, dass der Ladendetektiv eine Person, die dringend eines Diebstahls verdächtig ist, weil er sie auf frischer Tat dabei ertappt hat, vorläufig festnehmen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten darf.

Versucht der Verdächtig, sich durch Flucht der Situation zu entziehen, haben Ladendetektive in eingeschränktem Rahmen das Recht, körperlichen Zwang anzuwenden – also beispielsweise, Verdächtige mittels spezieller Griffe am Flüchten zu hindern.

 

Wann darf ein Ladendetektiv Verdächtige festnehmen?

Generell gilt: Ein Ladendetektiv darf prinzipiell einen Verdächtigen schon dann festnehmen, wenn diese Person vermeintliches Diebesgut auf der Verkaufsfläche in eine Tasche, in die eigene Kleidung oder ein anderes Behältnis steckt. Schon ab diesem Moment gilt dies als Diebstahl – eine Straftat.

Viele Ladenbesitzer möchten jedoch verhindern, dass ehrliche Kunden des Ladendiebstahls bezichtigt werden, obwohl sie die Ware tatsächlich nur für den Transport bis zur Kasse eingesteckt haben – z. B. aus Ermangelung eines Einkaufswagens.

 

Denn viele Kunden wissen nicht, dass das verdeckte An-sich-Nehmen einer Ware schon den Straftatbestand des Ladendiebstahls erfüllt. Aus diesem Grund erfolgt der Zugriff durch die Ladendetektive in der Regel erst, nachdem der Verdächtige die Kasse passiert hat, ohne die Ware zu bezahlen.

Es liegt übrigens nicht in der Befugnis von privaten Sicherheitsunternehmen oder Ladendetektiven, Verdächtige bzw. deren Taschen zu durchsuchen. Dieses Recht hat allein die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft. Ausnahme: Der Verdächtige erlaubt das Durchsuchen durch den Kaufhausdetektiv oder auch der Haussicherheit.

 

Ladendetektive sind befugt, einen Verdächtigen nach seinem Ausweis zu fragen. Diesen vorzuzeigen, ist jedoch eine freiwillige Entscheidung des Betreffenden. Andernfalls wird auch hier die Polizeibehörde hinzugezogen, zwecks Personalienfeststellung.

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